Mittwoch, 17. Juni 2009

Wer „traded“, soll offline gestellt werden


Drei Treffer und du bist draußen – so lautet das neu beschlossene Gesetz der französischen Regierung. Wer illegal Musik tauscht oder herunterlädt, soll erst einmal nicht mehr surfen dürfen. Das möchte Deutschland schon lange, doch verstößt dies wohl gegen die Grundrechte. Doch dies sei eine sehr effiziente Umgehung bei Verletzung des Urheberechts, meint Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender der deutschen Musikindustrie.
Frankreich hat es beschlossen und so gibt es jetzt eine eigene Behörde (Hadopi (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet)), die sich nur mit solchen Fällen beschäftigt. Sie gehen Hinweisen der Industrie nach und verfolgen diese. Wird jemand erwischt, wird er verwarnt. Bei drei Verwarnungen wird sein Internetzugang von der Dauer von 1 – 12 Monaten gesperrt. Die monatlich anfallenden Kosten des Internetzugangs laufen aber weiter.
Kritiker halten dieses, Drei Treffer und du bist draußen – Modell aber für eine Verletzung der Grundrechte. Dies ist auch der Grund warum dieses Abkommen in Deutschland noch nicht rechtsmäßig ist. Auch ein Grund ist es, dass ein Internetzugang nur von einem richterlichen Beschluss abgeklemmt werden darf und das dann auch keine sogenannte französische Behörde helfen würde, da sie auch das Recht auf Informationsfreiheit verletzt.
Auf der Webseite der Musikindustrie steht: „Die Franzosen übernähmen eine "Vorreiterrolle im Kampf gegen Internetpiraterie". Dieter Gorny meint dazu, Zitat: „Wir würden auch lieber warnen statt abmahnen, aber leider mangelt es in Deutschland immer noch am politischen Willen zur Umsetzung eines ähnlichen Vorgehens."
Solange es ein solches Modell nicht gibt, sei man gezwungen jeden Urheberechtsverletzer zu verklagen. Da ist das genannte Modell schon die die schonendere Variante. Doch damit wird der Musikindustrie ein Werkzeug in die Hand gelegt, womit sie ihre eigenen Interessen vertreten und dabei aber die Grundrechte eines Menschen verletzen.
Gorny lieferte der Regierung auch noch ein weiteres Argument. Wer den Diebstahl von Musik, Filmen, etc. im Internet in den Griff bekomme, könne der Kreativwirtschaft einen internationalen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Doch das alles sei auch zweifelhalft. Eine Studie besagt, dass Leute die illegal Musik tauschen auch sehr viel Geld für Musik ausgeben. Denn diese Leute interessieren sich auch so sehr für Musik das sie deshalb auch bereit sind Geld für Musik auszugeben. Dazu aber noch ein abschließendes Wort des Kanadischen Autors und Blogger Cory Doctorow: „Wenn Du deine Kunden verklagst, damit sie Sachen von dir kaufen, werden sie nicht mehr lange deine Kunden sein."

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